Außerdem besteht der Unterhaltsanspruch weiter, wenn der geringer Verdienende und nicht Vollzeit tätige Ehegatte nachweisen kann, dass er trotz umfangreicher Erwerbsbemühungen keine andere Arbeitsstelle gefunden hat und nicht in der Lage ist, mehr zu verdienen. This cookie is installed by Google Analytics. The cookie is utilized to retail outlet information https://shanewdins.wikiconversation.com/6076454/5_simple_techniques_for_fremdenrecht