Als Gründerkapital wird das von den Gründern einer GmbH eingebrachte Vermögen bezeichnet. GmbHs basieren auf dem Gründungskapital ihrer Gründer. Bei GmbHs muss mindestens ein Gründer mindestens einen Geschäftsanteil einbringen. Beiträge eines einzelnen Gründers dürfen 25000 und 250000 eines einzelnen Gründers nicht überschreiten. Gründer einer Kapitalgesellschaft entscheiden über die ... https://rechtsform98754.nizarblog.com/14461378/details-fiktion-und-geschäftsführer-firmenbuch-gewerberecht